Mittagessen als Teil des Unterrichts
Was sich jedoch nun geändert hat, erklärt Andreas Goede: „Laut Schulgesetz sind ja Erzieherinnen und Erzieher für die Essensbetreuung zuständig. Hier an der Fichtelgebirge-Grundschule gibt es das Außergewöhnliche, dass die Schulleitung beschlossen hat, einen Teil der fünften Stunde dazu zu verwenden, dass das Essen von Lehrkräften begleitet wird.“ Diese Regelung führt dazu, dass das Mittagessen für alle JüL-Kinder – also die Erst- bis Drittklässler, die gemeinsam jahrgangsübergreifend lernen – an zwei Tagen in der Woche Teil des Unterrichts ist. An diesen Tagen gehen die Schülerinnen und Schüler in der letzten Viertelstunde der fünften Stunde essen. Die Zeit wird aus den Stundenkontingenten für Sachkunde oder soziales Lernen gewonnen. Für die Kinder bedeutet es, dass es beim Essen um viel mehr geht als darum, satt zu werden. Tischkultur und Regeln beim Essen werden gelernt, aber auch Sprachförderung, soziales Lernen und Ernährungslehre spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Essensaufsicht an der Fichtelgebirge-Grundschule liegt zwar immer noch hauptsächlich in der Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte, wird aber während des Unterrichts gegessen, übernehmen die Lehrkräfte diese Aufgabe.
Damit sieht der Mittagsessensplan an der Grundschule so aus: In der Mensa finden etwa 80 Kinder Platz. Zuerst essen drei JüL-Klassen in ihrer fünften Stunde und gehen danach in die große Hofpause. Danach sind die restlichen sechs JüL-Klassen dran; während ihrer großen Pause in zwei Schichten jeweils 20 Minuten. Wer gerade nicht isst, hat Hofpause. Wenn für die Erst- bis Drittklässler die sechste Stunde beginnt, haben die Klassen 4 bis 6 eine große Pause, in der ebenfalls in zwei Schichten gegessen wird. Nach der großen Pause gibt es die letzte Essensschicht. Die nutzen zumeist Viertklässler, für die dann schon Unterrichtsschluss ist. Somit verlängert sich der Schultag nur für jene Kinder, die nach dem Unterrichtsschluss noch essen, für alle anderen nicht.