Selbstverwaltete Räume

DKJS/ Marko Northe

Ganztagsschule ist ein Lern- und Lebensort für die Schüler:innen über den ganzen Tag. In der Ganztagsschule sollten Schüler:innen deshalb auch Räume zur Verfügung stehen, die sie selbstbestimmt für Rückzug und selbstorganisierte Aktivitäten und in Eigenverantwortung nutzen können und in denen sie nicht unter Anleitung von Pädagog:innen stehen.

Was sind selbstverwaltete Räume?

Allgemein Schüler:innen und insbesondere Jugendliche in der Sekundarstufe I an der Gestal-tung oder gar Selbstverwaltung dieser Räume zu beteiligen, stärkt die Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen, die Identifikation mit der Schule (Wohlfühlen, „Campus-Gefühl“) und fördert sie in ihren sozialen Kompetenzen.

Die Beteiligung von Schüler:innen an der Raumgestaltung, ist ein Vorhaben, das Schulen oft in Kooperation mit Fachexpert:innen angehen und im Rahmen von Kursen, Arbeitsgemein-schaften oder des WAT-Unterrichts umsetzen. Lesen Sie hierzu z.B. unsere Hinweise zur partizipativen Raumgestaltung im Modul „Räume gestalten“.

Wichtig für die Einrichtung und das „Funktionieren“ selbstverwalteter Räume ist es, sie in einem partizipativen Prozess mit Schüler:innen und nach ihren Interessen zu gestalten, Nutzungszeiten und die jeweiligen Gruppen festzulegen, die in den Zeiten den Raum nutzen dürfen. Außerdem sollten Regeln für die Nutzung festgelegt und geklärt werden, wie die Schüler:innen die Verantwortung übernehmen und was bei Konflikten geschieht.

Praxisbeispiele zu selbstverwalteten Räumen

Der Schulclub am Hermann-Hesse-Gymnasium

Ausgehend von einem Mangel an Aufenthaltsräumen initiierte ein Sozialarbeiter am Hermann-Hesse-Gymnasium mit Schüler:innen, Eltern und dem Hausmeister die Entrümpelung eines Gartenhauses. Unter Federführung von „Bauereignis“, einem Architekturbüro entwickelten 12 Schüler:innen 2012 partizipativ ein Konzept zur Nutzung des sogenannten Schulclubs, das seitdem wiederholt bedarfsgerecht angepasst wurde.

Die klassenweise Nutzung, ursprünglich während der Pandemie eingeführt, hatte den positiven Effekt, dass sich nun auch jüngere Schüler:innen in den Schulclub trauen und der Zusammenhalt in den Klassen gestärkt wird. In dem kleinen Gebäude stehen ein Kicker und ein Billardtisch, es gibt eine Musikanlage und viele Sitzgelegenheiten. Die Aufsicht wird von Schüler:innen geführt, Lehrkräfte halten sich in der Regel nicht hier auf. Und im Ruheraum des Nebengebäudes können Schüler:innen Schach spielen oder ein Buch aus dem Bücherregal nehmen und lesen.

DKJS/ Marko Northe

Folgende Regeln gelten:

  • Öffnung nur in den Pausen
  • Der Raum darf von 10 bis 15 Schüler:innen genutzt werden.
  • Nutzung des „Schülerclubs“ nur klassenweise (seit der Pandemie)
  • Klassen können Interesse anmelden und müssen 3 Schüler:innen benennen, die die Mittler:innen-Funktion übernehmen.
  • Sozialpädagog:innen ordnen Pausen zu.
  • Schüler:innen sind als Mittler:innen unterwegs mit folgenden Aufgaben:
    • Schlüssel bei den Sozialpädagog:innen abholen und aufschließen
    • Raumregeln im Blick behalten
    • Absichern, dass der Raum so verlassen wird wie er vorgefunden wurde
    • bei Konflikten werden die Sozialpädagog:innen angesprochen, die immer auf dem Pausenhof bzw. im Pavillon sind
  • In den 7. Klassen werden die Mittler:innen (Aufsichten) durch die Sozialpädagog:innen eng begleitet.

Durch die neuen Regeln seit der Pandemie haben nun auch jüngere Schüler:innen Zugang zum „Schülerclub“. Vor der Pandemie war der Raum eher besetzt durch Schüler:innen der älteren Jahrgänge.

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